AGB
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab dem 18. Dezember 2023. Sie ersetzen alle vorherigen AGB.
Vertragsgegenstand & Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Dienstleistungen (nachfolgend „Services“) und überlassene Software im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen der Frienton GmbH, Anbieter der Softwarelösung „Frienton“, und den Einzelunternehmen bzw. Unternehmen, die diese Services in Anspruch nehmen (nachfolgend „Kunden“).
Es gelten ausschließlich die AGB des Anbieters. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden vom Anbieter nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt wurde. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Diensteanbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden seine Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.
Durch Registrierung für die Software as a Service (Saas) „Frienton“ bestätigt der Kunde, dass er von diesen AGB in vollem Umfang Kenntnis genommen hat und ihnen uneingeschränkt zustimmt. Der Kunde verzichtet in diesem Zusammenhang insbesondere auf das Recht, sich auf sonstige, anders lautende Dokumente und insbesondere auf seine eigenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu berufen. Ferner erklärt der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung und Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden, soweit dies zur Erbringung der beschriebenen Services erforderlich ist. Die aktuellen Regelungen des Datenschutzrechts werden dabei jederzeit berücksichtigt.
Die Leistung des Anbieters besteht im Wesentlichen in der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit des Dienstes „Frienton“ über das Internet auf Servern, die im Einflussbereich des Dienstleisters stehen. Der Kunde erhält, soweit dies erforderlich ist, Zugriff auf und Nutzungsrechte für die entsprechenden Services. Bei der SaaS-Nutzung kann der Kunde Daten eingeben und verschiedene Funktionen anwenden. Der Dienst von Frienton umfasst die Webseite, die Anwendung „Frienton“, die dazugehörige mobile Anwendung sowie FAQ- und Hilfeseiten.
Voraussetzung für die störungsfreie Nutzung der zuvor beschriebenen Services ist eine zuverlässige durchgängige Internetverbindung bis zu den Servern des Dienstleisters. Es liegt in der Verantwortung des Kunden diese Verbindung mit Hilfe seiner Endgeräte herzustellen.
Leistungsumfang
Frienton stellt dem Kunden über seine Frienton Plattform verschiedene Dienste und Dienstleistungen im Sinne einer Software-as-a-Service-Lösung zur Verfügung. Inhalt und Umfang dieser Services bestimmen sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, im Übrigen ausschließlich nach den bei Vertragsschluss auf der Internetseite des Anbieters beschriebenen Funktionalitäten.
Frienton kann dem Kunden Testversionen in Form von Testzugängen anbieten. Während des angegebenen Testzeitraums ist die Nutzung kostenlos. Wenn der Nutzer nach Ablauf des Testzeitraums die Dienstleistungen weiter nutzen möchte, ist der Abschluss eines in der Regel kostenpflichtigen Vertrags erforderlich.
Anspruch auf die Leistung haben nur der Kunde oder von ihm autorisierte Mitarbeiter. Eine Überlassung des Nutzeraccounts an Dritte oder die sonstige Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten durch den Kunden an Dritte ist untersagt und berechtigt Frienton auch zur außerordentlichen Kündigung.
Frienton passt seine über die Frienton Plattform bereitgestellten Dienste regelmäßig nach eigenem Ermessen an technologische Entwicklungen und Marktbedürfnisse an, um den Einsatzzweck gemäß der Produktbeschreibung zu erfüllen. Dies kann Änderungen der Leistungsinhalte, wie z. B. neue oder geänderte Funktionalitäten, und Anpassungen an neue Technologien mit sich bringen. Die Änderungen werden jedoch nicht zu Einschränkungen der in der Produktbeschreibung genannten Funktionalitäten führen. Aus diesen Änderungen kann der Kunde keine Rechte oder Ansprüche ableiten.
Frienton ist darüber hinaus berechtigt, neue Dienste entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Ferner kann der Anbieter entgeltliche Services um kostenpflichtige Leistungen erweitern. Der Anbieter wird bei der Änderung von kostenpflichtigen Services auf berechtigte Interessen der Nutzer Rücksicht nehmen und diese rechtzeitig ankündigen.
Frienton ist stets um eine uneingeschränkte Verfügbarkeit seiner Services bemüht, kann für die Sicherstellung aber keine uneingeschränkte Garantie übernehmen. Im Jahresmittel verpflichtet sich Frienton eine Verfügbarkeit seiner Services von 98 % sicherzustellen.
Die erbrachten Frienton Services sind auch vertragsgemäß, soweit das Service Level durch Reparatur-, Aktualisierungs- oder Instandhaltungsarbeiten auf der Webseite von Frienton oder Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Frienton liegen, im Jahresmittel maximal um 1 % verringert wird. Zu diesen Umständen zählen insbesondere sämtliche Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Frienton handeln und die von Frienton nicht beeinflussbare Verfügbarkeit technischer Internetfunktionen.
Vertragsschluss & Widerrufsrecht
Sofern nicht ausdrücklich und individuell anders vereinbart, kommt ein Vertrag erst mit erfolgreichem Abschluss des Registrierungsvorgangs durch eine Bestätigung des Anbieters gegenüber dem Kunden in Textform via E-Mail zustande.
Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines Vertrages. Dem Anbieter steht es frei, jedes Angebot eines Kunden zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Kunde hat die Möglichkeit, die AGB während des Anmeldevorgangs und vor Vertragsabschluss von der Webseite herunterzuladen und auszudrucken.
Um die Frienton Services nutzen zu können, muss der Kunden der Datenschutzerklärung und den AGB vollumfänglich zustimmen. Der Nutzer bestätigt mit der Annahme der AGB und Datenschutzerklärung, diese gelesen und verstanden zu haben.
Der Anbieter bietet seine Services ausschließlich Unternehmern i.S.d. § 14 BGB an, die diese Services nur zu geschäftlichen Zwecken nutzen.
Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312 Abs. 1 BGB nur gegenüber Verbrauchern. Sofern der Nutzer nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und Leistungen des Anbieters nutzt, besteht kein Widerrufsrecht.
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Geheimhaltung und Sicherheit seiner Zugangsdaten zur Frienton Plattform verantwortlich. Seine Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass Dritte keine Kenntnis von seinen Zugangsdaten nehmen können. Er stellt erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Geheimhaltung sicher, u. a. indem ein sicheres Passwort aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen verwendet.
Einen Missbrauch der Frienton-Services, einen entsprechenden Verdacht oder einen Verlust der Zugangsdaten muss der Kunde Frienton und/oder Frienton unverzüglich in schriftlicher Form via E-Mail anzeigen.
Bei Freischaltung weiterer Nutzer für die Services auf der Frienton Plattform ist der Kunde für das Verhalten dieser zusätzlichen Nutzer dergestalt verantwortlich, als ob der Kunde bzw. sein gesetzlicher Vertreter gehandelt hätte.
Ab dem Zeitpunkt der Registrierung auf der Frienton Plattform gewährleistet der Kunde seine Erreichbarkeit unter der angegebenen E-Mailadresse.
Auf Anfragen von Frienton muss der Kunde unverzüglich reagieren.
Der Kunden trägt Sorge, dass alle Informationen, Dateien und Dokumente, die zur Erbringung der Frienton Services erforderlich sind, innerhalb der vereinbarten Fristen bereitgestellt werden.
Der Kunde verpflichtet sich, die Frienton Plattform ausschließlich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeiten zu nutzen.
Der Kunde ist eigenständig für die Schaffung der nötigen systemseitigen und infrastrukturellen Voraussetzungen zur Nutzung der vertragsgemäß geschuldeten Services verantwortlich. Sollte der Kunde Angebote Dritter (z. B. Browser-Add-ons) nutzen, ist er dafür verantwortlich, dass diese die Frienton Services nicht beeinträchtigen. Frienton übernimmt keine Gewähr und haftet nicht für Schäden, die aus der fehlenden Kompatibilität entstehen.
Der Kunde verpflichtet sich, sich nicht mit Systemanalysen und sonstigen Aktivitäten zu befassen, die als Reverse Engineering betrachtet werden können.
Preise & Zahlungsabwicklung
Frienton bietet seinen Kunden unterschiedliche Leistungspakete an. Die jeweils aktuellen Details zu Leistungsumfang und Preisen sind der Frienton Website unter Preise zu entnehmen.
Für individuell zwischen Frienton und seinen Kunden vereinbarte Leistungen ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien erforderlich.
Die Preise für die einzelnen Leistungspakete setzen sich aus einem Anteil für die Nutzung der Frienton Plattform („Lizenzgebühren“) und – sofern einschlägig – den Kosten für Steuerberatungsleistungen angelehnt an die Steuerberatungsvergütungsverordnung (StBVV) zusammen. Letztere werden im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Frienton Steuerpartners erhoben und von Frienton lediglich vereinnahmt. Grundlage ist ein direktes Mandatsverhältnis zwischen Steuerpartner und Frienton-Kunde. Frienton selbst erbringt keinerlei Steuerberatungsleistungen.
Weiterhin kann der Kunde zwischen verschiedenen Laufzeiten wählen. Die Vergütung ist für die gesamte gewählte Laufzeit jeweils im Voraus zu entrichten. Rechnungen werden mit Zugang fällig. Rückerstattungen oder Gutschriften für Frienton Services, die auf Basis von Lizenzgebühren vergütet werden – beispielsweise in Fällen, in denen die Frienton Plattform nicht genutzt wurde – sind nicht vorgesehen. Rückerstattungen und Gutschriften für nicht erbrachte Steuerberatungsleistungen bleiben hiervon unberührt.
Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung handelt es sich bei sämtlichen Preisen um Nettopreise. Sie gelten zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer – sofern einschlägig.
Zahlungen an Frienton werden über den Anbieter Stripe abgewickelt. Frienton unterstützt folgende Zahlungsmittel: Kreditkarten und SEPA-Lastschriften. Mit dem Abschluss eines Lastschriftmandats erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Nutzungsbedingungen von Stripe (jeweils gültige Fassung unter https://stripe.com/de/legal/ssa einsehbar) einverstanden.
Gerät ein Kunde hinsichtlich seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber Frienton oder eines Frienton Steuerpartners in Verzug, greifen die gesetzlichen Bestimmungen zu Verzug und Verzugszinsen. Frienton wird dem Kunden Gebühren, die dadurch entstehen, dass eine vereinbarte Abbuchung wie beispielsweise im Falle einer Rücklastschrift nicht möglich ist, zzgl. einer pauschalen Bearbeitungsgebühr i. H. v. EUR 20 netto weiterbelasten
Im Falle verzögerter Zahlungen ist Frienton berechtigt, seine Leistungen temporär auszusetzen. Sollten Ausstände über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen bestehen, verfügt Frienton außerdem über ein Sonderkündigungsrecht. Vergleichbare Regelungen zwischen Frienton-Kunde und Steuerpartner werden im Steuerberatungsvertrag, der dem jeweiligen Mandatsverhältnis zugrunde liegt, geregelt.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Frienton Rechnungen und Zahlungserinnerungen via E-Mail versendet. Diese Dokumente werden dem Kunden zusätzlich auf der Frienton Plattform bereitgestellt.
Wechselt ein Kunde während der Vertragslaufzeit zu einem Leistungspaket mit größerem Funktionsumfang, so wird das dafür zu leistende anteilige Entgelt für die verbleibende Laufzeit mit den bereits für die im Zusammenhang mit dem bisher genutzten Paket erfolgten Zahlungen verrechnet.
Der Wechsel der vereinbarten Laufzeit hin zu einem längeren Zeitraum ist jederzeit möglich. Das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Frienton verlängert sich dann automatisch um die neu vom Kunden gewählte Laufzeit.
Der Wechsel hin zu einer kürzeren Laufzeit ist bis zum letzten Tag der aktuell gültigen Periode möglich und tritt mit Beginn des kommenden Rechnungsmonats in Kraft.
Frienton ist berechtigt die Preise nach billigem Ermessen zu ändern. Eine solche Preisänderung muss spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung für Frienton Services, die über Lizenzgebühren für die Nutzung der Plattform abgerechnet werden, besteht für Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Regelungen zu Preisanpassungen für Steuerberatungsleistungen sind im Steuerberatungsvertrag zwischen Frienton Kunde und Steuerpartner definiert.
Frienton gewährt neuen Kunden derzeit eine kostenlose Testphase mit einer Dauer von vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Registrierung und vollem Zugriff auf sämtliche Funktionen der Frienton Plattform. Leistungen der Frienton Steuerpartner sind von diesem Angebot ausgeschlossen.
Vertraulichkeit, Datenschutz & Bankgeheimnis
Frienton verpflichtet sich dazu, Kundendaten jederzeit durch angemessene und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu schützen und persönliche Daten des Kunden sowie sämtlicher der im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen Frienton und dem Kunden auf der Frienton Plattform registrierten Nutzer nur aus gesetzlichen Gründen, wenn dies zur Erbringung der Frienton-Services erforderlich ist oder der Kunde hierzu eingewilligt hat, weiterzugeben.
Daten werden von Frienton ausschließlich verschlüsselt übertragen. Ferner kann der Zugang zur Frienton Plattform durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert werden.
Die Sicherheitsverfahren, die zum Abruf der Kontoinformationen via Multibanking-Schnittstelle von FinApi erforderlich sind, legt die jeweilige Bank fest. Frienton übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung oder Haftung.
Um eine revisionssichere Verarbeitung der Daten gewährleisten zu können, kann die Erstellung, Änderung und Löschung von Daten mit Angaben zum Nutzernamen und dem Verarbeitungsdatum protokolliert werden.
Die Verwendung der Frienton-Services kann erfordern, dass der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Benutzers verarbeitet. Die Parteien bestätigen, dass der Kunde für alle Daten verantwortlich ist, die er auf die Frienton Plattform hochlädt, und dass er diese, wenn erforderlich, berichtigen oder löschen kann. Frienton ist zu jeder Zeit Auftragsverarbeiter, wobei er die Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.
Zur Erbringung der Frienton Services, verarbeitet Frienton insbesondere auch personenbezogene Daten des Kunden im Sinne einer Auftragsdatenverarbeitung. Zu diesem Zweck schließen Frienton und der Kunde eine Datenverarbeitungsvereinbarung (DVV) als Anhang zu diesen AGB ab, die unter [Link] oder unter Einstellungen - Datenverarbeitungsvereinbarung auf der Frienton-Plattform in ihrer jeweils aktuellen Fassung eingesehen werden kann. Mit Annahme dieser AGB gilt auch die DVV als akzeptiert.
Der Kunde bestätigt, dass er autorisiert ist, Frienton mit der Verarbeitung solcher Daten zu beauftragen und dass alle Anweisungen rechtmäßig erfolgen werden.
Frienton wird Kundendaten nur im Einklang mit den Anweisungen des Kunden verarbeiten und nicht für seine eigenen, unautorisierten Zwecke verwenden.
Im Verhältnis zwischen den Parteien gehören alle Daten, die der Kunde Frienton oder der Frienton Plattform zur Verfügung stellt, dem Kunden.
Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung der Frienton-Services datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen vom Kunden eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass diese vom Kunden jederzeit widerrufen werden können.
Einzelheiten über den Umgang mit persönlichen Daten, den Datenschutz sowie die Datensicherheit sind ausführlich in der Datenschutzerklärung beschrieben.
Vertragslaufzeit & Kündigung
Soweit der Kunde die jeweiligen Frienton Services unentgeltlich nutzt, wird der Vertrag vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung unbefristet geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Nimmt der Frienton Kunde ein kostenpflichtiges Leistungspaket in Anspruch, wird der Vertrag zunächst für die vom Kunden gewählte Laufzeit geschlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um die zuvor vereinbarte Laufzeit. Die Kündigung durch den Kunden ist bis zum letzten Tag der vereinbarten Laufzeit möglich. Für Frienton beträgt die Frist 14 Tage.
Die Kündigung kann auf der Frienton Plattform unter Einstellungen - Profil löschen vorgenommen werden. Sollte dies dem Kunden nicht möglich oder zumutbar sein, kann er seine Kündigung alternativ in schriftlicher Form via E-Mail gegenüber Frienton erklären. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung – insbesondere aus wichtigem Grund – bleibt hiervon unberührt.
Das Mandatsverhältnis zwischen Frienton Kunde und Steuerpartner bleibt von einer etwaigen Kündigung der Frienton Services grundsätzlich unberührt. Für die Kündigung der Mandatsbeziehung gelten die im jeweiligen Steuerberatungsvertrag festgeschriebenen Regelungen.
Frienton behält sich das Recht vor, Kundendaten nach Beendigung des Vertrags und unabhängig vom Grund der Beendigung zu löschen. Frienton ist nicht verpflichtet, Kundendaten nach diesem Zeitpunkt aufzubewahren und bewahrt nach Beendigung des Vertrags lediglich die erforderlichen Daten für die minimal geforderte Dauer auf, um relevante Rechtsvorschriften zu befolgen.
Frienton handelt dabei zu jeder Zeit im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sämtlichen datenschutzrechtlichen Erfordernissen.
Übertragung des Vertrags
Der Vertrag darf ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung durch Frienton unter keinen Umständen ganz oder teilweise, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, vom Kunden an einen Dritten übertragen werden.
Frienton behält sich das Recht vor, einen Auftragsverarbeiter oder Subunternehmer seiner Wahl im Zusammenhang mit der Erbringung der Frienton Services einzusetzen.
Frienton behält sich ferner das Recht vor, den vorliegenden Vertrag, vorbehaltlich einer vorherigen Mitteilung an den Kunden, an einen Dritten zu übertragen.
Änderungen der Geschäftsbedingungen
Frienton ist berechtigt, Änderungen an diesen AGB vorzunehmen, die offensichtliche Fehler oder Lücken beheben, beschreibende Bestimmungen an geänderte Umstände anpassen, der Klarstellung oder Verdeutlichung dienen, redaktioneller Natur sind oder für den Kunden in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht keine Nachteile bezwecken. Dazu gehört insbesondere die Einführung weiterer unentgeltlicher Services auf der Plattform.
Frienton informiert den Kunden über solche Änderungen in schriftlicher Form per E-Mail.
Andere als die zuvor genannten Änderungen dieser AGB kann Frienton dem Kunden anbieten. Wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt. Maßgeblich für die Einhaltung der Widerspruchsfrist durch den Kunden ist der Zugang des Widerspruchs in schriftlicher Form bei Frienton.
Frienton wird den Kunden per E-Mail über die Neuregelungen und das Datum des Inkrafttretens informieren und auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines Verstreichens der Widerspruchsfrist hinweisen. Mit Zugang dieser E-Mail beim Kunden startet die Widerspruchsfrist.
Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses räumt Frienton dem Kunden ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und persönliches Recht ein, die vom Anbieter zur Erbringung seiner Dienstleistungen genutzte SaaS-Plattform Frienton bestimmungsgemäß nach Maßgabe dieser AGB zu nutzen.
Der Nutzer ist berechtigt, auf die Software, die auf den IT-Systemen des Anbieters betrieben wird, zuzugreifen, um dort seine Daten zu verarbeiten.
Der Nutzer darf die Frienton-Plattform nur für seine eigenen geschäftlichen Zwecke nutzen
Das System ist urheberrechtlich geschützt und bleibt das vollständige geistige Eigentum von Frienton. Es wird kein geistiges Eigentum an den Kunden übertragen. Auch individuell angepasst Software, die sich auf den Dienst bezieht, bleibt das geistige Eigentum von Frienton, es sei denn, etwas Abweichendes wird schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
Die Anwendung und sämtliche Informationen, die von ihr zur Verfügung gestellt werden, abgesehen von Daten des Kunden, sind urheberrechtlich geschützt und geistiges Eigentum von Frienton. Sämtliche Entwicklungen oder Anpassungen, die an solchem geistigen Eigentum durch den Kunden vorgenommen werden, werden ebenfalls geistiges Eigentum von Frienton.
Frienton ist nicht verpflichtet, dem Kunden den Quellcode der Software zu überlassen.
Der Kunde versichert, dass kein von ihm auf die Frienton Plattform hochgeladenes Material und keine Kundendaten die Rechte Dritter oder Rechte am geistigen Eigentum verletzen und kein Material beinhalten, welches obszön, verletzend, unangebracht oder rechtswidrig ist.
Der Kunde hat Frienton und/oder Frienton über alle tatsächlichen oder vermuteten Verletzungen des geistigen Eigentums von Frienton, von denen der Kunde Kenntnis erlangt hat, zu informieren. Ergänzend gelten Vorschriften der §§ 69a ff. Urheberrechtsgesetz.
Haftung
Schadensersatzansprüche wegen Vertragsverletzungen und unerlaubter Handlung können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Frienton oder seinen Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Die Verletzung von Kardinalpflichten, Personenschäden oder zwingende, davon abweichende gesetzliche Vorschriften bleiben davon unberührt.
Für unentgeltliche erbrachte Services besteht darüber hinaus keine Haftung des Anbieters.
Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat Frienton nicht zu vertreten. Aus diesem Grund kann der Kunde keine Minderung seiner Leistungspflicht reklamieren.
Frienton haftet nicht für die über seine Dienste publizierten Informationen. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist der jeweilige Absender verantwortlich.
Frienton übernimmt keine Verantwortung für die Leistungen von Drittanbietern. Soweit der Kunde über Frienton die Leistungen von Drittanbietern nutzt, geschieht dies grundsätzlich auf eigene Gefahr. Einzelheiten ergeben sich aus den Produktbeschreibungen der jeweiligen Partner sowie den von Frienton für den jeweiligen Partner vorgesehenen Nutzungsbedingungen.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer unterlassen hat, seinen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen.
Frienton haftet nicht für Schäden, die kundenseitig aufgrund mangelnder Sicherungsvorkehrungen bei der Datenübermittlung entstehen können.
Eine mögliche Schadensersatzpflicht wird auf die Höhe der Jahresgebühr beschränkt.
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach ihrem Entstehen unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Diese Verkürzung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz des Anbieters, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Dies gilt auch für die Durchsetzung der Rechte von Frienton gegenüber dem Kunden.
Schlussbemerkungen
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.
Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
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